Vorsorge
Sie können einen Vorsorgevertrag für die Dauergrabpflege abschließen. Im Zuge dieser Vorsorge wird ein Treuhandkonto für die Finanzierung der von Ihnen gewünschten Leistungen eröffnet. Diese Leistungen beinhalten den Kauf der Grabstelle, anfallende Friedhofsgebühren, die Kosten für die Einebnung der Grabstelle nach Ablauf der Liegefrist, das Grabmal mit Inschrift, sowie die gärtnerischen Pflegearbeiten für den Zeitraum der gesamten Liegefrist.
Die Treuhandstelle gewährleistet die Ausführung der Grabpflege nach Ihrem Tod. So können Sie Ihre Hinterbliebenen nicht nur finanziell entlasten. Durch die Grabpflege müssen Angehörige das Grab nicht gießen, säubern und bepflanzen.
Mit dieser Möglichkeit können Sie Ihren Angehörigen die Last der Entscheidung im Trauerfall verringern.